Wie wird in einer Demokratie gewählt?
Eine Demokratie lebt vom Mitbestimmungsrecht der Bürger bei regelmäßige stattfindenden Wahlen.
Seit der Mensch sich in Gruppen, Stämmen und Staaten organisiert besteht die Frage, wer über die Gemeinschaft bestimmt. Die Attische Demokratie im Alten Griechenland war das erste demokratische Modell. Auch wenn andere Regierungsformen folgten wie der Absolutismus, der Alleinherrschaft eines Königs oder Kaisers,so kam schlussendlich der Großteil der Menschheit zum Ergebnis, dass es am besten ist, wenn alle über ihr Schicksal mitbestimmen können. Das ist die Grundidee der Demokratie. Doch was macht eine Demokratie aus und wie wird in ihr gewählt?
Was bedeutet Demokratie?
Der Begriff Demokratie leitet sich von den griechischen Wörter démos (=Volk) und kratía (=Herrschaft) ab. Demnach ist eine Demokratie die Herrschaft des Volkes. Die Idee ist, dass jeder Bürger über die Zukunft der Gemeinschaft, also des Staates, in dem er lebt, mitbestimmen darf. Dazu stimmt man ab, um den Willen des Volkes zu einem bestimmten Thema zu erfahren. Es wird dann das getan, für das die Mehrheit der Menschen gestimmt hat.
Wozu eine Regierung?
Natürlich wäre es umständlich, für jede Entscheidung, die den Staat betrifft, eine Abstimmung aufzuziehen. Zum einen müssten die Menschen dann permanent zur Wahlurne gehen, zum anderen hat der normale Bürger nicht immer das Fachwissen, um in solch schwierigen Themen, wie der Führung einer Nation, zu entscheiden. Deshalb übertragen die Bürger ihre Stimme einer Regierung. Diese sollte aus einigen wenigen qualifizierten Personen bestehen, die sich in der Organisation des Staatsapparates auskennen. Jeder wählt denjenigen, von dem er glaubt, dass er seine Interessen am besten vertritt. So müssen sich die Bürger nicht mit den komplexen politischen Vorgängen herumschlagen.
Die Wahlen
Die wichtigsten Wahlen sind die, bei der die Regierung bestimmt wird. Sie finden in einem bestimmten Zyklus, der Legislaturperiode, statt. Das Entscheidende bei demokratischen Wahlen ist, dass diese allgemein, gleich, frei und geheim sind. Das heiß: Jede Bürgerin und jeder Bürger darf mit gleichem Stimmgewicht anonym das wählen, was er für richtig hält. Bei uns in Deutschland dürfen alle Männer und Frauen nach Vollendung des 18. Lebensjahres wählen gehen. Das war nicht immer so.
Wie hat sich die Demokratie entwickelt?
Das erste demokratische Modell wurde im alten Griechenland entwickelt. In der so genannten Attischen Demokratie hatten die Bürger das Recht auf Mitbestimmung, zum Beispiel bei der Entscheidung über Krieg oder Frieden. Allerdings durften hier nur männlich Vollbürger wählen, das heißt Frauen, Sklaven oder Zugezogene waren ausgeschlossen. Auch im Alten Rom gab es demokratische Elemente, doch mit dem Untergang des römischen Imperiums 480 nach Christus war die Demokratie in Europa erstmal vergessen.
Denn nun war die Monarchie die dominierende Herrschaftsform. Das ganze Mittelalter über bis hinein ins 20. Jahrhundert regierten Könige und Kaiser in Europa. Sie waren meist die Alleinherrscher und ließen die Bürger zunächst gar nicht und später nur teilweise mitbestimmen, weil die Mehrheit der Monarchen ihre Herrschaft von Gott ableitete. Manche Könige wurden zwar auch gewählt, aber meist von einem Tribunal aus anderen Adeligen.
Demokratie in Deutschland
Im 18. Jahrhundert wurde begonnen, das Volk mitbestimmen zu lassen. Es gab in manchen Ländern von den Bürgern gewählte Parlamente, die allerdings wenig Rechte hatten, und den Monarchen unterstellt waren. Im Deutschen Kaiserreich Ende des 19. Jahrhunderts gab es parallel zum Königshaus ein Parlament, doch der Kaiser war nur sich selbst verantwortlich. Die erste deutsche Demokratie war die Weimarer Republik von 1919 bis 1933. Hier gab es keinen Monarchen mehr. Nachdem die Diktatur des Nationalsozialismus abgeschafft war, ist die Bundesrepublik Deutschland seit 1949 eine Demokratie.
Wie wird nun die Regierung gewählt?
Um nun eine Regierung demokratisch zu wählen, gibt es verschiedene Verfahren. Bei der Verhältniswahl gibt man einer Partei direkt seine Stimme. Dann werden die Sitze im Parlament genau im prozentualen Stimmenverhältnis aufgeteilt. Hat eine Partei 20 Prozent der Stimmen, bekommt sie auch 20% der Sitze. Das Parlament wählt dann den Regierungschef, der die Minister bestimmt. Dieses Wahlrecht spiegelt den Willen des Volkes sehr genau wider, aber es kommt vor, dass sehr viele Parteien im Parlament sitzen und keine Einigung erzielt wird.
Beim Mehrheitswahlrecht wird das Land in Wahlbezirke unterteilt. Man wählt den Abgeordneten für den Bezirk, in dem man lebt. Der Kandidat, der die Mehrheit der Stimmen erhält, gewinnt den Wahlkreis und zieht ins Parlament ein. Dabei reichen bei zwei Kandidaten 51 von 100 Stimmen. Die 49 anderen Stimmen werden nun aber nicht mehr berücksichtigt, weshalb dieses Wahlrecht den Willen des Volkes nicht voll ausdrückt. Meist gibt es in Ländern mit Mehrheitswahl auch nur zwei große Parteien im Parlament (zum Beispiel in den USA), weil die kleinen Parteien kaum eine Chance haben, einen Wahlkreis zu gewinnen.
In Deutschland gibt es ein gemischtes System. Zum einen wird auch in Wahlbezirke unterteilt und die Abgeordneten nach Mehrheitswahl mit der Erststimme direkt gewählt. Zum anderen wird mit der Zweitstimme die Sitzanzahl einer Partei nach Verhältniswahl bestimmt. Die gewählten Abgeordneten werden dann auf die Sitze verteilt. Somit wird versucht ein Gleichgewicht aus den Vorteilen der beiden Systeme zu erzielen.