Was versteht man unter Vertrauensfrage?

Bei der Vertrauensfrage möchte der Bundeskanzler wissen, ob das Parlament noch hinter der Regierung steht.  Alle Mitglieder des Bundestags sind berechtigt, ihre Stimme abzugeben.

Die Vertrauensfrage ist ein politisches Instrument,  das verfassungsrechtlich geregelt und in Artikel 68 des Grundgesetzes verankert ist. Sie kann ausschließlich vom Bundeskanzler gestellt werden.

Das Ziel der Vertrauensfrage ist es sicherzustellen, dass das Land jederzeit eine handlungsfähige Regierung hat. Sie kann auf zwei Arten eingesetzt werden: zur Stabilisierung der Regierungsarbeit oder zur Initiierung von Neuwahlen. Der Bundeskanzler prüft damit, ob das Parlament noch die Haltung der Regierung unterstützt.

Für die Vertrauensfrage ist die sogenannte Kanzlermehrheit erforderlich: Die absolute Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bundestages.

Stimmt die Mehrheit des Parlaments für den Kanzler, bleibt er im Amt. Ist ein Großteil dagegen, kann Der Bundespräsident das Parlament innerhalb einer Frist von 21 Tagen auflösen und Neuwahlen ankündigen, die innerhalb von 60 Tagen stattfinden müssen. Bis zur Wahl regiert der Bundeskanzler mit einer Minderheitenregierung weiter.