Warum haben wir ein Grundgesetz und was steht drin?
Im Grundgesetz sind die Grundrechte und die politische Ordnung Deutschland festgeschrieben. Es ist, auch wenn es historisch bedingt einen anderen Namen trägt, unsere Verfassung. Quelle: © PhotographybyMK, shutterstock
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer verkündet. Seither gilt der 23. Mai als Tag des Grundgesetzes. Warum hat Deutschland ein Grundgesetz und was steht drin?
Entstehung des Grundgesetzes
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war Deutschland in vier Besatzungszonen eingeteilt. Aus der russischen wurde später die DDR, aus den drei westlichen die Bundesrepublik Deutschland.
Die drei westlichen Siegermächte, USA, England und Frankreich, veranlassten, dass der parlamentarische Rat eine neue Verfassung erarbeiten solle. Nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur war ein solches Gesetzwerk nötig, um unter anderem die Grundrechte und die Demokratie festzuschreiben. Der parlamentarische Rat bestand aus 65 Abgeordneten der elf Landtage aus den westlichen Besatzungszonen. Vom 1. September 1948 an arbeiteten die Abgeordneten an dem neuen Gesetzbuch.
Warum hat Deutschland ein Grundgesetz?
Das Grundgesetz wurde als vorübergehende Lösung betrachtet, denn man ging fest von einer Wiedervereinigung beider deutscher Staaten aus. Daher wurde auch der Name "Grundgesetz" und nicht "Verfassung" gewählt. In der Präambel, dem Vorwort des Grundgesetzes, war das so genannten Wiedervereinigungsgebot festgehalten. Es bedeutete, dass alle Organe der Bundesrepublik verpflichtet waren auf eine Wiedervereinigung hinzuarbeiten.1949 dachte jedoch niemand, das beide deutsche Staaten über 40 Jahre getrennt bleiben würden.
Als Deutschland 1990 wiedervereinigt wurde, traten die fünf neuen ostdeutschen Länder der Bundesrepublik nach Artikel 23 des Grundgesetzes bei. Es wurde also keine neue gesamtdeutsche Verfassung entworfen, sondern das Grundgesetzt trat am 3.10.1990 als gesamtdeutsche Verfassung in Kraft. Die Bezeichnung "Grundgesetz" trägt es aber weiterhin.
Was steht im Grundgesetz?
Das Grundgesetz besteht aus 14 Abschnitten und einer Präambel (Vorwort). Weil sie so wichtig sind, stehen die Grundrechte in Abschnitt 1 des GG (Artikel 1-19). Zu ihnen gehört zum Beispiel die Unantastbarkeit der Menschenwürde (Artikel 1) und die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz (Artikel 3).
Für uns erscheinen diese Rechte oft selbstverständlich. Aber in vielen Ländern der Welt dürfen die Menschen nicht protestieren, Zeitungen werden verboten, wenn sie die Regierung kritisieren und Frauen haben nicht die gleichen Rechte wie Männer.
Der zweite Abschnitt enthält eine Kurzform der Verfassung. In den Artikeln 20 bis 37 wird die politische Ordnung Deutschlands geregelt. Hier steht zum Beispiel, dass Deutschland aus Bundesländern besteht, die Grundsätze von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind hier festgelegt.
In den weiteren Abschnitten geht es unter anderem um die Gewaltenteilung zwischen Gesetzgebung, ausführender Gewalt (zum Beispiel Polizei) und Rechtsprechung und um die einzelnen politischen Organe wie zum Beispiel die Bundesregierung. Außerdem werden Fragen zu den Themen Finanzen und militärische Verteidigung geklärt.
Was macht das Grundgesetz so besonders?
Alle Gesetze, die in Deutschland erlassen werden, müssen mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Widerspricht ein Gesetz einem Artikel des Grundgesetzes, so ist es verfassungswidrig. Das höchste Gericht in Deutschland, das Bundesverfassungsgericht, beschäftigt sich ausschließlich damit, ob Gesetze mit dem Grundgesetz übereinstimmen.
Das Grundgesetz ist so wichtig, dass es nur mit einer Mehrheit von zwei Drittel aller Mitglieder des Bundestages und Bundesrates geändert werden kann. Einige Teile daraus dürfen überhaupt nicht verändert werden. Eine solche Klausel gibt es in keiner anderen demokratischen Verfassung.
Zu den unveränderbaren Elementen gehören die Menschenrechte und die Prinzipien der Demokratie und des Föderalismus. Als Föderalismus bezeichnet man die Einteilung Deutschlands in Bundesländer, deren finanzielle Selbständigkeit, sowie deren Mitwirkung bei der Gesetzgebung.