Das Ermächtigungsgesetz: Vorübergehendes Ende der deutschen Demokratie

Der 23.03.1933 war ein schwarzer Tag  in der deutschen Geschichte: Mit dem Ermächtigungsgesetz übertrug der Deutsche Reichstag die gesamte Staatsgewalt an Adolf Hitler. Wenig später sicherte er sich mit der Zerschlagung der Gewerkschaften sowie dem Verbot der linken Parteien die absolute Alleinherrschaft. Das bedeutet das vorübergehende Ende der Demokratie in Deutschland.  

Wegen des Reichstagsbrandes fand der erste Reichstag nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten am 21. März 1933 in Potsdam statt. Ganz bewusst war Potsdam als Traditionsort preußischer Geschichte für die feierliche Konstituierung ausgewählt worden

Zwei Tage später, am 23. März 1933, stimmte der Reichstag in der Berliner Krolloper über das von Reichskanzler Adolf Hitler vorgelegte "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" ab. Auf dem Weg dorthin mussten sich die Parlamentarier Beschimpfungen  durch Mitglieder der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) und Schutzstaffel ( SS) anhören. Die Stimmberechtigten sollten bewusst eingeschüchtert werden.

Mit dem Gesetz wollte Adolf Hitlers Regierung die Ermächtigung erlangen, ihre Gesetze ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten zu erlassen oder Verträge mit anderen Staaten zu schließen. Die Reichsregierung konnte ab sofort sogar Gesetze, die von der Weimarer Reichsverfassung abwichen, verabschieden.  

Das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" ("Ermächtigungsgesetz") wurde mit den 444 Stimmen der NSDAP und der Konservativen verabschiedet, nur die 94 Abgeordneten der SPD votierten dagegen. Die 81 Abgeordneten der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) durften nicht abstimmen. Auf Basis der Reichstagsbrandverordnung waren ihre Mandate bereits am 8. März 1933 annulliert worden.

Mit dem Ermächtigungsgesetz hatte sich die parlamentarische Demokratie in Deutschland selbst ausgeschaltet. Das zunächst auf vier Jahre verabschiedete Regelwerk wurde 1937, 1939 sowie 1943 verlängert und bildete bis Mai 1945 die rechtliche Grundlage der NS-Gesetzgebung.