Auch Kinder haben Rechte
Lange Diskussionen gingen voraus bis 1989 endlich eine Kinderrechts-Konvention der Vereinten Nationen in Kraft trat.
Kinder sind nicht nur kleine Menschen - sie haben eigene Rechte und genießen einen ganz speziellen Schutz. In der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die am 20. November 1989 in Kraft trat, sind diese zusammengefasst. Der 20. November ist seit diesem Zeitpunkt auch der Internationaler Tag der Kinderrechte.
Eine Welt für Kinder
Das Wort "Konvention" bedeutet "Übereinkunft". Die Kinderrechtskonvention legt wichtige Grundlagen zum Schutz der Kinder weltweit fest. Der Wert und das Wohlbefinden aller Kinder dieser Welt stehen dabei im Zentrum.
Kinder werden hier als Menschen definiert, die das 18. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben.
Die Kinderrechtskonvention beinhaltet vier wichtige Bereiche:
1. das Überleben und die Entwicklung der Kinder
2. die Nichtdiskriminierung, also das gleichberechtigte Aufwachsen in Würde
3. die Wahrung der Interessen der Kinder sowie
4. die Beteiligung von Kindern an wichtigen Enscheidungen, die die Zukunft der künftigen Generationen betreffen.
Fast alle Staaten sind dabei
Weltweit werden die Rechte der Kinder nicht immer und nicht überall eingehalten. Beim Weltkindergipfel 1989 versprachen die Regierungsvertreter aus der ganzen Welt, diesen Text anzuerkennen. 196 Länder sind der Kinderkonvention beigetreten, zuletzt 2015 Somalia und der Südsudan. Nur die USA haben diese Zusage nis heute nicht eingelöst und die Konvention noch nicht unterschrieben.
Die wichtigsten Rechte:
Insgesamt besteht die Kinderrechtskonvention aus 41 Artikeln, deren Sprache sehr bürokratisch und leider gar nicht kindgerecht verfasst ist.
Unter anderem sind hier festgelegt:
- Das Grundgesetz auf Gleichheit
- Das Recht auf Gesundheit
- Das Recht auf Bildung und Information
- Das Recht auf Freizeit und Erholung
- Das Recht, gehört zu werden, Das Recht auf Meinungs- und Gedankenfreiheit
- Das Recht auf gewaltfreie Erziehung
- Das Recht auf Privatsphäre
- Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
- Das Recht auf elterliche Fürsorge
- Rechte bei Trennung der Eltern
- Das Recht auf Betreuung bei Behinderung
Um auf diese Rechte hinzuweisen, gibt es seit 2007 in Nürnberg die "Straße der Kinderrechte" - sozusagen als kleinere Schwester der "Straße der Menschenrechte".