Das Saarland - das jüngste Bundesland

Am 23. Oktober 1955 entschieden die Saarländer in einer Volksabstimmung, zur neuen Bundesrepublik gehören zu wollen. Wie es dazu kam, erklären wir euch im folgenden Artikel...

Das Saarland hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Deutsche und französische Herrschaft wechselten sich immer wieder ab. Nach dem ersten Weltkrieg stand das Saarland ab 1920 unter einer vorübergehenden Völkerbundregierung. Der Völkerbund war ein Vorläufer der UNO. 1935 gab es eine Volksabstimmung, bei der über 90 Prozent der Bevölkerung dafür stimmten, wieder zum Deutschen Reich zu gehören.

Während des zweiten Weltkrieges war das Saarland auch als Westmark bekannt. Weil dort auch wichtige Industriebetriebe standen, war es das Ziel vieler alliierter Angriffe. Nach dem Krieg stand das Saarland unter französischer Verwaltung. Der damalige Ministerpräsident Hoffmann der "Christlichen Volkspartei" (CVP) unterstütze die Saarpolitik Frankreichs ebenso, wie die "Sozialistische Partei des Saarlandes" (SPS).

Die Pariser Verträge und das Saarland

1954 unterzeichnete Bundeskanzler Konrad Adenauer zusammen mit seinem französischen Kollegen Mend¨s-France die Pariser Verträge. Diese Verträge beendeten offiziell die Besatzung der Bundesrepublik. Die BRD war wieder ein, wenn auch eingeschränkter, souveräner Staat und nun Mitglied der NATO und der WEU (Vorläufer der EU). In diesen Pariser Verträgen wurde auch das "Saarstatut" beschlossen.

Im Saarstatut war festgeschrieben, dass das Saarland bis zum Abschluss eines Friedensvertrags mit Deutschland weder von Deutschland noch Frankreich regiert werden sollte. Stattdessen sollte ein Beauftragter der WEU über die politischen Geschicke des Saarlandes wachen.

Menschen lehnen Saarstatut ab

Am 23. Oktober 1955 kam es zu einer Volksabstimmung im Saarland. An der Abstimmung nahmen weit über 90 Prozent der Wahlberechtigten teil. Zwei Drittel davon lehnten das Saarstatut ab - sie wollten zu Deutschland gehören. Der Streit über die Zukunft des Saarlandes spaltete sogar Familien.

100 Saarfranken. Von 1947 bis 1953 galt im Saarland der Franc als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. 1953 erhielt das Saarland ein eigenes Münzrecht und der Saarfranken wurde eingeführt, der genauso viel Wert war, wie der Franc. Nach dem Beitritt war die D-Mark das alleinige Zahlungsmittel im Saarland.

Luxemburger Vertrag statt Saarstatut

Wegen der Ablehnung des Saarstatuts durch die Bevölkerung kam es zu neuen Verhandlungen, die schließlich den "Luxemburger Vertrag" zum Ergebnis hatten. Frankreich gestattete darin die Wiedereingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik. Am 14. Dezember erklärte der saarländische Landtag den Beitritt zum Hoheitsgebiet und Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Voll gültig wurde der Beitritt schließlich, als am 23. Dezember 1956 ein Bundesgesetz zur Eingliederung des Saarlandes durch den Bundestag beschlossen wurde. Aufgrund dieses Gesetzes wurde das Saarland zum 1. Januar 1957 das zehnte Bundesland der damaligen Bundesrepublik Deutschland.

Mehr über die Deutsche Geschichte erfahrt ihr im WAS IST WAS Band 126 Deutschland. 


Text: -jj- 21.10.2005 // Saarfranken Roger Zenner/CC

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